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Antwort:

Bitte beachten Sie zunächst, dass die Form des Nachweises stimmen muss. Als Nachweis benötigen wir einen Zweizeiler unterschrieben vom Chef/Verwaltung, aus dem eindeutig hervorgeht, dass der Teilnehmer in der Praxis/Klinik beschäftigt ist. Arbeitgeber-/Dienstherrengenehmigungen sind ein separates Formular und stellen keinen Nachweis über die Assistenzarzttätigkeit dar.