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Antwort:
In schriftlicher Form, z.B. einer Mitgliedskarte oder Gebührenabrechnung der Fachgesellschaft. Als Assistenzarztnachweis wird eine schriftliche Bestätigung der Klinik/Praxis bzw. des Vorgesetzten benötigt, dass der Teilnehmer zum Zeitpunkt der Veranstaltung als Assistenzarzt/Assistenzärztin tätig ist.
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